06.09.2023 KREIS METTMANN Die Gefahren beim Abbiegen für Radfahrende und zu Fuß Gehende sind, trotz diesbezüglicher Neuregelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und trotz der verpflichtenden Einführung von Abbiegeassistenten, weiterhin hoch.
23.06.2023
Zum Tag der Verkehrssicherheit mit einer Plakataktion zum Thema Abstandhalten freuten sich Sascha Becker (Abteilungsleiter Verkehrssicherheit beim Kreis Mettmann) und Tanja Smigoc (Projektleiterin Kreisverkehrswacht Mettmann) über die Fortführung der Aktion
"Genügend Abstand halten!".
Das gehört seit 2020 gegenüber Radfahrenden nicht mehr nur zum guten Ton, sondern ist Gesetz. Wer mit seinem Kfz Radfahrende überholt, muss innerorts 1,50 Meter und außerorts 2 Meter Abstand halten. Auf diese Regelung soll nun erneut hingewiesen werden.
Immer wieder berichten die Medien über Unfälle mit abbiegenden Lkw. Frau Smigoc von der Kreisverkehrswacht Mettmann hat sich seit einigen Jahren dieses Problems angenommen, um mit Unterstützung von Speditionen, Fuhrparks und der Kreispolizeibehörde Schülerinen und Schüler der vierten Klassen der Grundschulen im Kreis Mettmann über die Gefahren des Toten Winkels zu informieren.
Auch der Verordnungsgeber hat bei der Überarbeitung der StVO dem Problem Rechnung getragen. So müssen Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Trotzdem bleibt ein Risiko, das den Aufwand der Verkehrswacht auch weiterhin erforderlich macht.